Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV Information 208-061

Nach DIN EN 15635 sowie DGUV müssen Metallregale jährlich geprüft werden.

Wir prüfen Ihre Regalanlagen bei laufendem Betrieb. So stören wir die Arbeitsabläufe in Ihrem Lager nicht.

Wir Prüfen folgende Regalgeräte

 

Palettenregale

Fachbodenregale

Kragarmregale

 

Prüfservice Rauchwarnmelder

Warum Rauchmelder?

Landesbauordnung des Saarlandes (LBO), vom 18. Februar 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022

 

 

§ 46 Wohnungen

 

(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

 

Sie benötigen bei der Umsetzung hilfe? Sie brauchen jemand der Ihre Rauchmelder überprüft?

Dann melden Sie sich gerne und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.